Ab Mitte Oktober profitieren Familien von einer verbesserten Förderung beim Bau eines neuen Hauses. Die Bundesregierung hat die Kriterien der von der staatlichen Förderbank KfW vergebenen Darlehen des Programms „Wohneigentum für Familien“ angepasst, sodass künftig mehr Familien in den Genuss der Vorzugskonditionen kommen werden. Außerdem wurden die Darlehenssummen je Antrag erhöht. Die Bundesregierung reagierte damit auf die schleppende Nachfrage nach den Förderdarlehen. In den ersten Monaten sollen weniger als 200 Anträge für das Programm eingegangen sein.
Bisher durfte das zu versteuernde Einkommen der Familie mit einem Kind nicht mehr als 60.000 Euro pro Jahr betragen. Mit jedem weiteren Kind erhöhte sich der Betrag um 10.000 Euro. Damit schied die Förderung für die meisten Familien, insbesondere in teuren Ballungszentren wie der Metropolregion Hamburg, aus. Gemäß den ab dem 16.10.2023 angepassten Förderbedingungen der KfW erhöht sich dieser Einkommenshöchstbetrag auf 90.000 Euro. Wie zuvor steigt die Grenze mit jedem Kind um 10.000 Euro.
Als Grenze gilt das zu versteuernde Einkommen
Wichtig ist zu beachten, dass es sich beim zu versteuernden Einkommen nicht um das Brutto- oder Nettogehalt handelt. Ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro entspricht in etwa einem monatlichen Nettogehalt von 6.745 Euro. Folgendes Rechenbeispiel macht den Unterscheid deutlich (Angaben ohne Gewähr):
- Annahme: Haushalt mit 2 als Angestellten berufstätigen Eltern und 2 minderjährigen Kindern
- Maximal zu versteuerndes Einkommen gemäß KfW: 90.000 + 10.000 Euro fürs 2. Kind = 100.000 Euro
- 2 Kinderfreibeträge: 17.904 Euro
- 2 Werbungskostenpauschalbeträge: 2.460 Euro
- Sozialversicherungsbeträge: geschätzt ca. 10.000 Euro
- Bruttoeinkommen jährlich: ca. 130.000 Euro
- Nettoeinkommen jährlich: 74.950 Euro
- Nettoeinkommen monatlich 6.245 Euro
- zuzüglich 2x Kindergeld je 250 Euro
- Gesamt Familieneinkommen monatlich ca. 6.745 Euro
Die Werte zur obigen Beispielrechnung lassen sich aus dem letzten Steuerbescheid entnehmen.
Maximale Kreditsummen spürbar erhöht
Für das Förderprogramm wurden außerdem die maximal beantragbaren Kreditsummen erhöht. Sie betragen künftig für Gebäude der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 170.000 Euro bei 1-2 Kindern
- 200.000 Euro bei 3-4 Kindern
- 220.000 Euro ab 5 Kindern
Für Gebäude der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ betragen die Höchstgrenzen:
- 220.000 Euro bei 1-2 Kindern
- 250.000 Euro bei 3-4 Kindern
- 270.000 Euro ab 5 Kindern
Der Zinssatz des Programms liegt aktuell bei 0,61 Prozent für bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit bei zehn Jahren Zinsbindung und damit rund 3,5 Prozentpunkte unter dem marktüblichen Zinssatz der Geschäftsbanken und Sparkassen.
Weiterhin hohe Anforderungen durch das Programm
Dank der Anpassungen gewinnt das Programm an Attraktivität und der Kreis der Antragsberechtigten erhöht sich deutlich. Experten erwarten, dass sich die Nachfrage spürbar erhöhen wird. Die Grundvoraussetzungen für den Antrag blieben jedoch auch mit der Programmanpassung unverändert anspruchsvoll:
- Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
- Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude. Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen und in deren / dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren ist und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
- Die Förderung wird in der Regel über die finanzierende Hausbank beantragt und der Antrag muss vor Abschluss eines Hausbau- oder Kaufvertrags gestellt werden. Das Vorhaben muss vollständig durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten begleitet und gutachterlich bestätigt werden.
Eine Alternative zu dem Förderprogramm für Familien bietet das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (Programme 297 und 298). In Hamburg gibt es außerdem Förderprogramme der Investitions- und Förderbank Hamburg.
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