Wer in Hamburg in einem Bestandsgebäude die Heizung gegen eine energieeffiziente Anlage austauscht, kann von besonders hohen Zuschüssen profitieren. Denn das Programm der Bundesregierung können Immobilienbesitzer in Hamburg mit Förderungen durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) und durch Gasnetz Hamburg kombinieren und so auf einen Förderanteil von fast 60% der Gesamtkosten kommen. Grund dafür ist das Hamburger Klimaschutzprogramm, mit dem Sonderprogramme aufgelegt wurden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
Das Förderprogramm der Bundesregierung für den Austausch älterer Heizungen wurde zum 1.1.2021 neu gestaltet. Die Förderung mit dem etwas sperrigen Titel „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ – kurz BEG EM – kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt von der neu eingesetzten Heiztechnik und ihrer jeweiligen Klimafreundlichkeit ab:
Gas-Brennwertkessel „Renewable Ready“ | 20% der förderfähigen Kosten |
Gas-Hybridheizungen | 30% der förderfähigen Kosten |
Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung | 30% der förderfähigen Kosten |
Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) | 35% der förderfähigen Kosten |
Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % bzw. mindestens 55% | 30% bzw. 35% der förderfähigen Kosten |
Tipps und Empfehlungen zur Wahl der richtigen Heiztechnik erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Wird eine Ölheizung außer Betrieb genommen und durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe, eine andere ausschließlich auf erneuerbaren Energien basierende Anlage oder eine Gas-Hybridanlage ersetzt, steigt der Förderbetrag um 10 Prozentpunkte („Austauschprämie Öl“). Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist laut BAFA ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Die Förderfähigen Kosten sind bei einer Gesamtsumme von 60.000 Euro gedeckelt, was bei privaten Wohnhäusern aber im Großteil der Fälle ausreicht. Gleichzeitig beträgt die Mindestinvestition für die Inanspruchnahme der Förderung 2.000 Euro.
Details zum Programm „BEG EM“ finden sich hier:
- Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (PDF-Datei)
- Richtlinien und technischen Mindestanforderungen (PDF-Datei)
- Häufige Frage zur Bundesförderung (Webseite BMWI)
Zuschüsse der Investitions- und Förderbank Hamburg
Das Programm der Bundesregierung kann in Hamburg mit Mitteln der Investitions- und Förderbank (IFB) kombiniert werden, um die Fördersumme zu erhöhen. Denn im Rahmen ihres Klimaschutzpakts will die Hansestadt Hamburg die Emissionen des Gebäudesektors in den kommenden Jahren deutlich verringern. Folgende Maßnahmen werden von der IFB als „Erneuerbare Wärme“ gefördert:
Solarthermieanlagen ab einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m2 (heizungsunterstützende als auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen) |
Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW |
Wärmepumpen-Anlagen in Bestandsgebäuden |
Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren), Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie, Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser |
Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen |
Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3 |
Details zu dem Förderprogramm der IFB finden Interessierte auf der Themen-Webseite des Finanzinstituts. Denn die Förderhöhe ist für die jeweiligen Maßnahmen nicht in Prozent angesetzt wie beim BAFA sondern in der Regel in pauschalen Beträgen je Fläche oder kW-Leistung. Ferner ist bei den IFB-Fördermitteln zu beachten, dass diese jeweils vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen. Ein Vorhaben gilt laut IFB als „begonnen“, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Alle Installationen müssen außerdem von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk) eingetragen sind.
Gasnetz Hamburg bezuschusst Gasanschluss mit rund 1.000 Euro
Der Netzversorger Gasnetz Hamburg rechnet auf seiner Webseite zu den Fördermitteln exemplarisch vor, wie beim Austausch einer älteren Ölheizung auf eine neue Gas-Hybridheizung von einer Förderung in Höhe von bis zu 59% der Investitionskosten kommen kann. In diese Rechnung fließt neben den Fördermitteln von BAFA und IFB auch noch der „Klima-Bonus“ von Gasnetz Hamburg mit ein, mit dem der Gasanschluss mit 1.028 Euro bezuschusst wird. Die Musterrechnung findet sich auf der entsprechenden Webseite des Netzanbieters.
Wir empfehlen, sich beim Austausch der Heizung frühzeitig mit einem Energieberater, Ihrem Schornsteinfeger und dem Hamburger Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen.
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