Kfw BAFA Förderprogramme Energieeffizientes Bauen und Sanieren Hamburg

Kfw-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren neu geregelt

Die Bundesregierung will stärker als bisher die Energieeffizienz von Gebäuden fördern. Um die strengen Klimaschutzziele 2030 zu erreichen, setzt die Regierung die Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren (u.a. der Kfw) daher im Laufe des Jahres 2021 sukzessive neu auf. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt dazu auf seiner entsprechenden FAQ-Seite: „Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben.“

Update: Inzwischen sind die neuen Förderprogramme in Kraft getreten. Wir haben in unserem Blog ausführlich dazu berichtet. Siehe:

Künftig soll es unter dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) möglich sein, alle für ein Bauvorhaben relevanten Programme mit einem einzigen Förderantrag zentral zu beantragen. Um den individuellen Ansprüchen der Antragsteller zu entsprechen, sollen sämtliche Fördertatbestände künftig sowohl als Zuschuss- und als Kreditförderung angeboten werden. Laut Bundeswirtschaftsministerium wird mit der BEG der bürokratische Aufwand reduziert. Denn die BEG ersetzt vier bestehende Förderprogramme: 1. die Kfw-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS), 2. das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), 3. das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie 4. das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).

Wer den Neubau oder die Sanierung eines Wohnhauses in Hamburg plant, kann sich mit unserem Beitrag und den weiterführenden Links über die Fördermöglichkeiten informieren.

Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizung und Dämmung

Los geht es zunächst mit der Neugestaltung der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese kann als Zuschussvariante seit dem 2.1.2021 neu über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden (Link). Die Kreditvariante folgt mit den anderen Maßnahmen ab dem 1.7.2021. Gemäß der BEG EM sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsbauten von Wohngebäuden förderfähig:

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  2. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung)
  3. Anlagentechnik (außer Heizung)
  4. Heizungsoptimierung
  5. Fachplanung und Baubegleitung

Bei den Maßnahmen an der Gebäudehülle (1.) und der Anlagentechnik (2.) ist die Einbindung eines Energieeffizient-Experten (EEE) obligatorisch. Er erstellt vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der die geplanten Maßnahmen beschreiben werden. Dazu stellt das BAFA eine elektronische Vorlage zur Verfügung. Nachdem der EEE die Beschreibung elektronisch eingereicht hat, stellt das BAFA ihm eine TPB-ID zu Verfügung. Mit dieser ID kann der Antragsteller anschließend seinen Förderantrag einreichen. Der Bearbeitungsstand des Antrags kann online über das BAFA-Portal geprüft werden.

Einbindung Energieeffizient-Experten teilweise freiwillig

Bei den übrigen Maßnahmen 3.-5. kann der Antragsteller frei entscheiden, ob er einen EEE einbindet. Stellt er den Antrag ohne EEE, muss er zunächst elektronisch seinen Antrag ans BAFA übermitteln. Entsprechende Kostenvoranschläge sollten zu dem Zeitpunkt bereits vorliegen, auch wenn sie nicht eingereicht werden. Zum Vorgehen schreibt das BAFA auf seiner Webseite: „Sobald Sie einen Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt haben, steht es Ihnen frei mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen. Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.“ Die Summe der von im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann laut BAFA später nicht mehr nach oben korrigiert werden.

Die Förderrichtlinie BEG EM wurde am 30.12.2020 veröffentlicht und kann hier eingesehen werden. Sollten Sie über uns ein Haus oder eine Wohnung kaufen, beraten wir Sie gern zu den Fördermöglichkeiten rund um die Verbesserung der Energieeffizienz. Sprechen Sie uns gerne an.

Alle weiteren Programme folgen ab dem 1.7.2021

Ab dem 1.7.2021 folgen neben der kreditvariante der BEG EM auch die weitere Programme unter dem Mantel der BEG WG. Bis dahin können noch wie bisher Anträge bei der KfW auf Förderkredite im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.

Foto: artursfoto/istockphoto.com


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