Ablesung Heizung aus der Ferne neue Heizkostenverordnung

Neue Heizkosten-Verordnung: Alte Wärmezähler müssen ersetzt werden

Auf die Eigentümer von Immobilien kommen neue Kosten und erheblicher Mehraufwand zu: Das Bundeskabinett hat die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen, mit der Vorgaben der EU zur Gebäudeeffizienz in deutsches Recht umgesetzt werden. Für Eigentümer werden sich Erfassung und Abrechnung der Heizkosten ändern. Denn die „Smart Meter“ kommen.

Werden in einem Haus neue Wärmemengenzähler installiert, müssen diese ab dem 25.10.2020 aus der Ferne ablesbar sein. Altgeräte müssen – gemäß dem Beschluss der Bundesregierung – bis 2026 ersetzt werden. Das bedeutet, dass ab der Installation der neuen Geräte keine Ablesung der Verbrauchswerte vor Ort mehr stattfinden muss. Die Werte können vom Anbieter der Ablesung aus der Ferne abgerufen und weiterverarbeitet werden. Der jährliche Termin zur Wärmemengenablesung wird entfallen und die Ablesekosten dadurch verringert. Der Datenschutz der Bewohner soll laut dem Beschluss des Bundeskabinetts durch ein Sicherheitsmodul gemäß Stand der Technik gewährleistet werden.

Eigentümer müssen umfassende Abrechnungsinformationen zur Verfügung stellen – teils jeden Monat

Sind die aus der Ferne ablesbaren Geräte installiert, sind die Gebäudeeigentümer verpflichtet, ihren Mietern die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen häufiger zukommen zu lassen. Denn bisher erfahren Mieter die Werte in der Regel durch die jährliche Abrechnung des Hausgelds, was viele Monate Verzug zum tatsächlichen Verbrauchszeitraum bedeutet. Ab Inkrafttreten der neuen Verordnung sind die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zweimal jährlich zur Verfügung zu stellen und ab 2022 sogar monatlich.

Wie die Bundesregierung in ihrer Mitteilung weiter schreibt, sind mit den Abrechnungen noch weitere Informationen bereitzustellen, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Außerdem muss der Mieter einen Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie erhalten. „Endnutzer sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie angeregt werden“, lässt das Bundeskabinett verlauten.

Energie durch CO2-Abgabe drastisch teuer als im Vorjahr

Im Sinne des Klimaschutzes hatte die Bundesregierung im laufenden Jahr bereits die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanierungen vollständig neu geregelt. Außerdem wurde die Klimaabgabe auf CO2-Emmissionen eingeführt. Letztere hat zu einer spürbaren Steigerung der Energiekosten geführt.

Foto: Danny Buehring/istockphoto.com


Nach oben scrollen