Flurstück

Als Flurstück bezeichnet man gemäß Hamburger Landesrecht einen „geometrisch eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird“ (Quelle: landesrecht-hamburg.de). Typischerweise stellen Flurstücke Grundstücke dar, die im besagten Liegenschaftskataster unter einer Flurstücknummer zu finden sind. Diese Nummer ist jeweils einer Gemarkung zugeordnet. Über Gemarkung und Flurstücknummer lässt sich ein Grundstück exakt identifizieren. Daher muss beides bei vielen Anfragen wie Auskünften aus dem Altlastenhinweiskataster oder Kampfmittelverdachtsregister angegeben werden.

Wer die Flurstücknummer zu seinem Grundstück in Hamburg ermitteln will, kann dies über das Portal Geoinformation Vermessung tun: Dort den Befehl „Suche Flurstück über Adresse“ auswählen und die Adresse eingeben. Als Ergebnis wird das Grundstück samt Gemarkung, Flurstücknummer und Größe angegeben. Auf dem Portal kann direkt eine aktuelle Flurkarte (= Liegenschaftskarte oder Katasterkarte/-auszug) kostenpflichtig online bestellt werden.

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