Kampfmittel-Verdachtsflächen

Hamburg gehört zu den am stärksten während des Zweiten Weltkriegs durch die Allierten bombardierten deutschen Städten. Mehrere Millionen Bomben gingen über Hamburg nieder und nicht alle explodierten. Regelmäßig hört man im Radio von der Entschärfung von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg durch den Kampfmittelräumdienst und die Feuerwehr. Und was man sich wirklich nicht vorstellen möchte: Es ist im Vorhinein nicht vollkommen auszuschließen, dass sich auch auf dem eigenen Grund und Boden so ein Blindgänger befindet.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine entsprechende Verdachtsuntersuchung durchführen bzw. das entsprechende Register prüfen zu lassen, bevor Sie in Hamburg auf dem Grundstück Erd- oder Abrissarbeiten durchführen lassen dürfen. Das betrifft auch die Verlegung der Hausanschlüsse für Gas, Strom oder Wasser im Erdreich. Bei all diesen Aufgaben werden die beauftragten Firmen von Ihnen einen entsprechenden Nachweis verlangen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Wer entsprechende Baumaßnahmen plant, sollte daher frühzeitig eine entsprechende Untersuchung in die Wege leiten. Das geht in Hamburg recht einfach, dauert aber einige Werktage und ist gebührenpflichtig.

Zuständig ist der Bereich „Gefahrenerkundung / Kampfmittelverdacht“ (GEKV) der Feuerwehr Hamburg. Das Gefährdungspotenzial der Flächen wird auf Antrag durch eine stereoskopische Luftbildauswertung historischer Luftbilder ermittelt und im Verdachtsflächenkataster, das von der Gefahrenerkundung / Kampfmittelverdacht geführt wird, dokumentiert. Als Grundlage dienen ca. 28.000 Luftbilder aus Beständen der Royal Air Force und der US Air Force.

Das Antragsformular für die Gefahrenerkundung findet sich auf der oben verlinkten Info-Seite der Hamburger Feuerwehr. Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, müssen Sie wie üblich ein berechtigtes Interesse nachweisen und benötigen eine Vollmacht des Eigentümers. Dem Antrag müssen Sie eine aktuelle Liegenschaftskarte beifügen, auf der Sie die zu prüfende Fläche markieren. WICHITG: Markieren Sie dabei auch die Straße und den Bürgersteig auf beiden Seiten der Straße vor und/oder neben Ihrem Grundstück, falls Sie Hausanschlüsse verlegen lassen wollen. Sonst könnten sich Firmen weigern, dort aufzugraben. Kreuzen Sie in dem Antrag die Option „Antrag auf Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung“ an. Je nach Umfang der Prüfung betragen die Gebühren einige Hundert Euro. Die Luftbildauswertung wird nach Stunden abgerechnet. Sie können aufatmen, wenn die relevante Fläche „grün schraffiert“ von der Feuerwehr markiert wird.

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