Mietenspiegel

Der Hamburger Mietenspiegel wird seit 1976 alle zwei Jahre durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erhoben und veröffentlicht. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Bei der Erhebung werden nur Mieten berücksichtigt, die jeweils in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keiner Preisbindung unterliegen. Er gilt für rund 550.000 Wohnungen in der Hansestadt Hamburg und wurde zuletzt im November 2021 aktualisiert. Unser Blogbeitrag zum aktuellen Hamburger Mietenspiegel fasst die Ergebnisse zusammen. Die Pressemitteilung des Senats finden Sie hier.

Der Hamburger Mietenspiegel ist ein so genannter qualifizierter Mietenspiegel. Daher ist der Vermieter bei einer Mieterhöhung immer verpflichtet – auch wenn er andere Begründungen nennt – die für die Wohnung einschlägige Mietspanne mitzuteilen.

Bei der Anwendung des Mietenspiegels müssen Vor- und Nachteile der Wohnung durch Zu- und Abschläge auf den Mittelwert Berücksichtigung finden. Um den richtigen Wert für die jeweilige Wohnung zu bestimmen, sind Baualtersklasse und Ausstattung der Wohnung maßgeblich. Bei älteren Wohnungen ist von Bedeutung, ob die Wohnung vom Vermieter mit einem Bad und einer Sammelheizung ausgestattet wurde.

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