Die dritte Förderrunde des Heizungsgesetzes startet Ende August 2024 und ermöglicht nun allen Wohnungseigentümern und Hausbesitzern, staatliche Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen zu beantragen.

Ab jetzt können alle Eigentümer Förderzuschüsse beantragen

Die dritte Förderrunde des Heizungsgesetzes startet Ende August 2024 und ermöglicht nun allen Wohnungseigentümern und Hausbesitzern, staatliche Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen zu beantragen. Dies betrifft jetzt auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen. Zuvor konnten bereits Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Selbstnutzer staatliche Hilfe erhalten. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Mindestens 30 Prozent der Kosten werden gefördert, und unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird ein zusätzlicher Einkommens-Bonus von 30 Prozent gewährt. Bis zum Jahr 2028 kann außerdem ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent in Anspruch genommen werden, wenn alte Gas- oder Ölheizungen sowie Nachtspeicher- oder ältere Biomasseheizungen frühzeitig ausgetauscht werden. Darüber hinaus sieht das Ministerium für besonders energieeffiziente Wärmepumpen einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 Prozent vor, berichtet tagesschau.de.

Anzahl von Förderungen bisher unter den Erwartungen

Das neue Heizungsgesetz fordert, dass ab 2024 jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dies betrifft zunächst nur Neubauten. Ältere, funktionierende Heizungen dürfen weiter genutzt werden. Bislang wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Förderzusagen erteilt, inklusive der Anträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Trotz dieser Maßnahmen liegt die Anzahl der Förderungen unter den Erwartungen. Der Absatz von Wärmepumpen ging im ersten Halbjahr 2024 um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) führt diesen Rückgang auf Vorzieheffekte und steigende Zinsen zurück. Im Jahr 2023 verzeichnete der Wärmepumpenmarkt noch Rekordzahlen. Der BDH hofft, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft, und erwartet bis Jahresende einen Absatz von bis zu 200.000 Wärmepumpen. Die Bundesregierung hat als Ziel formuliert, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen installieren zu lassen. Ob sich der Einbau einer Wärmepumpe in einem Altbau lohnt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Der Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärte auf spiegel.de, dass viele Eigentümer bei der Heizungssanierung viel Geld liegen ließen. Mehr als eine Million Haushalte habe 2023 eine neue Heizung eingebaut, rund 300.000 Förderanträge für eine energetische Sanierung gestellt. Die meisten Haushalte hätten laut Tenhagen dabei viel Geld verschenkt. „Tausende Euro in jedem einzelnen Fall – weil sie auf die Hilfe von Energieberatern verzichtet haben.“ 2024 setze sich die Malaise fort.

Neben Investitionskostenzuschüssen bietet die KfW zinsvergünstigte Darlehen mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau an. Neu ist ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zinsverbilligt für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen, berichtet haufe.de.

Experten warnen vor engem Zeitplan

Doch die Zuschüsse für die Sanierung sind nicht ohne Risiken. Denn wie das Handelsblatt ausgerechnet hat, bleiben Käufern beim Kfw-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (Nr. 308) nur 54 Monate bis zum Abschluss der umfassenden Sanierung. „Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Käufer ein Haus mit einem überdurchschnittlich hohen Energieverbrauch auf einen Standard bringen, demzufolge es 30 Prozent weniger Energie benötigt als ein Referenzhaus nach Definition des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)“, heißt es in dem Beitrag. Das ist erforderlich, um die Vorgaben des Standards „Effizienzhaus 70“ zu erreichen. Um auch den geforderten Zusatz „EE“ zu erfüllen, müssten nach der Sanierung zusätzlich 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen.

Foto: Marina Demidiuk/istockphoto.com


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