Hamburg will Nachverdichtung und überführt Baustufenpläne und Bebauungspläne

Senat will neues Planrecht in Hamburg für mehr Wohnungsbau

Nach dem Willen des Senats soll sich Hamburg in den kommenden Jahrzehnten stark verändern. SPD und Grüne wollen die Hansestadt stärker „klimagerecht und lebenswert“ machen und formulieren neue Anforderungen an die Stadtplanung. Gleichzeitig soll in Verbindung mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Nachverdichtung in Hamburg zum Wohnungsbau genutzt werden. Denn im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen ist die Stadt an Elbe und Alster vergleichsweise dünn besiedelt.

SPD und Grüne haben in der Bürgerschaft am 15.12.2021 mit den Stimmen von CDU und Linken einen Antrag verabschiedet, die in Hamburg vorherrschenden Baustufenpläne in modernes Planrecht umzuwandeln. Die in der Regel großflächigen und groben Baustufenpläne sollen in kleinteilige und detailliert ausgeführte Bebauungspläne überführt werden. Denn den Großteil des Hamburger Stadtgebiets decken bis heute Baustufenpläne ab.

Wie die komplizierte und zeitintensive Verabschiedung neuer Bebauungspläne in den vergangenen Jahren – zum Beispiel in Wellingsbüttel oder Rahlstedt – zeigte, wird dieser Plan eine wahre Mammutaufgabe werden. „Man kann nur hoffen, dass die zuständigen Bezirke rechtzeitig und ernsthaft die Anwohner vor Ort einbinden – sonst dürfte die Idee des Senats in jahrzehntelangem Streit in den Quartieren und später vor Gericht versanden“, sagt Makler und Immobilienexperte Ingo Kohlschein.

Die Baustufenpläne wurden in Hamburg in der Regel Anfang der 50er Jahre erlassen und gehen auf eine Gesetzgebung aus dem Jahr 1936 zurück. Der Planbereich eines Baustufenplans ist großflächig angelegt und er gilt für einen oder gar mehrere Stadtteile. Im Senatsantrag von SPD und Grünen (Download Senats-Drucksache als PDF) heißt es dazu: „Trotz der sukzessiven Überplanung durch neue Bebauungspläne stellen Baustufenpläne auch heute noch in Hamburg oftmals die alleinige planungsrechtliche Grundlage dar.“ Die Baustufenpläne tragen nach Ansicht des Senats den neuen Ansprüchen an die Bebauungsplanung nicht genügend Rechnung. „Gemeinsam mit den Bezirken wollen wir (…) bezahlbaren Wohnraum für Hamburg schaffen. Dafür brauchen wir ein modernes Planrecht“, sagte SPD-Stadtentwicklungspolitikerin Martina Koeppen laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt.

Folgende Ziele haben SPD und Grüne für die Stadtentwicklung und damit die Entwicklung der neuen Bebauungspläne ausgegeben:

  • Die Stadtplanung soll zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele beitragen. Mit Blick auf Klimafolgenanpassung und Biodiversität sollen Flächen effizienter genutzt werden
  • Quartiere sollen stärker gemixt genutzt werden zwischen Wohnen, Gewerbe, Bildung und Kultur
  • Verkehrsflächen sollen zukunftsweisend im Sinne der Mobilitätswende festgesetzt werden
  • Grünflächen und Naturräume sollen in den Quartieren und auf den Grundstücken verankert werden. Ergänzt wird dies um die Ausweisung von Gründächern

Die Baustufenpläne weisen Baugebiete in der Regel baublockweise aus. Das Maß der bebaubaren Fläche ist mittels der Baustufentafel geregelt. „Mangels Festsetzungen von Baulinien und -grenzen enthalten die Baustufenpläne aber keine Regelung zur überbaubaren Fläche“, heißt es in dem Bürgerschaftsantrag. Ebenso würden keine Festsetzungen über örtliche Straßenverkehrsflächen getroffen. Baustufenpläne gelten als einfache und nicht als qualifizierte Bebauungspläne. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich zumeist nach dem Einfügegebot gemäß §34 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Die Bezirke werden aufgefordert, im unbeplanten Innenbereich und im Bereich der Baustufenpläne auch sektorale Bebauungspläne zu erlassen. So soll nach dem Willen des Senats mehr bezahlbarer Wohnraum in der Stadt im Rahmen der Nachverdichtung geschaffen werden.

Folgende konkrete Maßnahmen hat die Bürgerschaft am 15.12.2021 im Rahmen des Antrags des Senats beschlossen:

  1. Alle Baustufenpläne mit entsprechendem Entwicklungspotenzial werden erfasst und in einer Tabelle dargestellt.
  2. Mit den Bezirken wird ein Entwicklungspfad als Perspektive für die sukzessive Überführung in neues Planrecht gestartet.
  3. Die Bezirke sollen im Rahmen einer „Planrechts-Offensive“ angemessen unterstützt werden.
  4. Zum 30.06.2022 soll die Bürgerschaft einen ersten Bericht über den Bestand der Baustufenpläne und erste Maßnahmen erhalten. Dieser Bericht wird im 3-jährigen Turnus als „Baustufenplanbericht“ fortgeführt.

Foto: ruzanna/istockphoto.com


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