Das Jahresende 2024 bringt für Eigentümer von Immobilien eine Reihe von Neuregelungen. Bundestag und Bundesrat haben diverse Gesetzesvorhaben auf den Weg beziehungsweise zum Abschluss gebracht. Wir geben einen aktuellen Überblick und zeigen auf, was wegen der einzelnen Neureglungen für Immobilien-Eigentümer zu tun ist.
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke
Die sogenannten Stecker-Photovoltaikanlagen zur einfachen Installation auf dem Balkon werden in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Somit erhalten Eigentümer und Mieter einen rechtlichen Anspruch, die Anlagen aufbauen zu dürfen. Bisher benötigten Mieter beziehungsweise die Wohnungseigentümer eine ausdrückliche Genehmigung. Solch eine Zustimmung kann künftig nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden.
Neues klimafreundliches Förderprogramm KNN
Zum 01.10.2024 startet das Bundesbauministerium das neue KfW-Förderprogramm mit dem sperrigen Titel „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ (KfW-Kreditprogramm 296). Die Anforderungen, um den zinsverbilligten Kredit zu erhalten, sind hoch und von einem Energieeffizienzexperten zu kontrollieren (siehe für Details haufe.de):
- Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
- Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
- Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.
Online-Eigentümer-Versammlungen
Lange herbeigesehnt, nun endlich Realität: Eigentümerversammlungen können künftig in Gemeinschaften auch vollständig online abgehalten werden. Künftig kann die Gemeinschaft mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Möglichkeit von rein virtuellen Eigentümerversammlungen per Videokonferenz beschließen. Der Beschluss gilt maximal drei Jahre. Doch es bleibt ein Aber: Gemeinschaften müssen bis Ende 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten. Hierauf können sie nur durch einen einstimmigen Beschluss verzichten.
Entlastung von Bürokratie
Ende September hat der Bundestag das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält laut dem Branchendienst haufe.de auch einige Neuregelungen für Vermieter.
- Mietverträge sollen digital abgeschlossen werden können und Mieter können Kündigungen auch per Email oder Fax widersprechen können.
- Vermieter können Belege zur Betriebskostenabrechnung ausschließlich online oder in digitaler Form zur Verfügung stellen. Mieter haben dann kein Anrecht mehr auf die Einsicht von papierhaften Belegen.
- Die umsatzsteuerliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten wird von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Abrechnungspflicht für Wärmepumpen
Wenn Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen beheizt wurden, entfiel bisher die verbrauchsabhängige Abrechnungspflicht für Vermieter. Diese Freistellung ist zum 30.09.2024 abgelaufen. Durch Änderungen der Heizkostenverordnung gelten für mit Wärmepumpen versorgte Häuser die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Wärme und Warmwasser, wie sie auch für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme obligatorisch sind.
Neue Fristen für hydraulischen Abgleich der Heizung
Gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen ältere Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern einem hydraulischem Abgleich unterzogen werden. Dazu gelten ab dem 01.102024 folgende Fristen für Häuser mit mindestens sechs Wohnungen: Eine Heizungsanlage, die nach dem 30.9.2009 eingebaut wurde (außer Wärmepumpen) ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau einer Prüfung und Optimierung zu unterziehen. Bei Heizungen mit einem Errichtungsdatum vor dem 01.10.2009 ist die Prüfung/Optimierung bis spätestens bis zum 30.09.2027 durchzuführen.
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