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Immobilien-Verrentung – Haus gegen Geld – Modelle und Empfehlungen

Es ist ein Szenario, das viele ältere Menschen kennen. Sie wohnen seit langer Zeit in der eigenen Immobilie, die sie ganz oder großteils abbezahlt haben. Sie fühlen sich in ihrer Immobilie wohl und möchten dort ihren Lebensabend verbringen. Doch es gibt ein Problem: Denn das laufende Einkommen aus der Rente oder anderen Einkunftsarten ist zu niedrig, um einerseits einen guten Lebensstandard zu finanzieren und gleichzeitig für den Erhalt oder altersgerechten Umbau der Immobilie aufzukommen. So zehren sich die Ersparnisse auf und die Menschen können plötzlich – trotz der eigenen und mitunter wertvollen Immobilie – ihre laufenden Kosten nicht mehr decken. Das Konto läuft in den Dispo…

Seit einigen Jahren wird in solchen Fällen den Eigentümern das Modell der „Immobilienverrentung“ empfohlen. Das gilt vor allem in Fällen, in denen die Eigentümer die Immobilie nicht innerhalb der Familie vererben können (mangels Erben) oder nicht vererben möchten. Wir geben im Folgenden einige Hinweise und Empfehlungen zu dem Thema. Denn Fachleute sehen das Modell durchaus kritisch, da es für die Eigentümer meistens mit hohen Kosten verbunden ist.

Viele Modelle für Immobilienverrentung – Beratung unbedingt erforderlich

Für die Immobilienverrentung gibt es eine Vielzahl von Modellen, klare gesetzliche Vorgaben fehlen. Das gibt leider Raum für falsche Beratung und versteckte Kosten zugunsten der Anbieter. Es empfiehlt sich daher für Interessenten, sich eingehend und unabhängig zu dem Thema beraten zu lassen. Unbedingt sollte vermieden werden, eine solche Vereinbarung „auf den letzten Drücker“ zu schließen, zum Beispiel wenn das Konto schon im Dispo steht. Verlässliche Beratungen bieten die Verbraucherzentralen an. Auf den Webseiten seriöser Zeitungen oder Magazine finden sich teils ebenfalls interessante Beiträge, zum Beispiel bei der FAZ (Link zum Beitrag auf faz.net) oder beim Handelsblatt (Link zum Beitrag auf handelsblatt.com).

Die wichtigsten Modelle rund um die Immobilienverrentung sind einerseits die Leibrente und Umkehrhypothek und andererseits das Wohnrecht und der Nießbrauch. Im Mittelpunkt steht immer die Grundidee, dass Eigentümer einer Immobilie zu Lebzeiten Geld für das Haus oder die Wohnung erhalten und die eigenen vier Wände bis zu ihrem Tod selbst bewohnen können. Im Falle des Nießbrauchs gehen die Rechte der Eigentümer gar noch weiter. Sie dürfen die Immobilie sogar vermieten oder anderweits wirtschaftlich nutzen (siehe den Beitrag in unserem Immobilienlexikon zum Nießbrauch). Es ist jedoch üblicherweise so, dass Käufer im Falle des Nießbrauchs besonders hohe Abschläge gegenüber dem Verkehrswert der Immobilie vornehmen. Abhängig vom Alter des Beziehers bzw. der Bezieherin kann der Abschlag bis zu 50% zum Verkehrswert des Hauses betragen, berichtet zum Beispiel das Handelsblatt in seinem Beitrag.

Abschläge von 40% und mehr zum Verkehrswert möglich

Auch die Begriffe Leibrente und Umkehrhypothek erläutern wir in unserem Lexikon. Wesentlicher Unterschied dieser Modelle ist, dass bei der Umkehrhypothek das Eigentum nicht zu Lebzeiten der Bewohner an den Käufer übergeht und bei der Leibrente eben schon. In jedem Fall sollte eindeutig geregelt werden, wer in Zukunft für die Kosten für Unterhalt und Instandhaltung der Immobilie aufkommt. Denn diese Kosten können vor allem bei älteren Häusern erheblich sein.

Unabhängig vom gewählten Modell ist es wichtig, dass die Immobilie durch einen unabhängigen Gutachter bewertet wird. Die höchste Sicherheit bieten dabei die von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

FAZ empfiehlt Verkauf der Immobilie, um finanzielle Nachteile zu vermeiden

Angesichts der vielen Unsicherheiten rund um das Modell der Immobilienverrentung kommt die FAZ in ihrem Hintergrundbeitrag zu einem klaren Fazit: „Die rentablere Alternative: das Haus (…) verkaufen, vom Erlös eine kleine, barrierefreie Wohnung erwerben oder mieten – so fallen auch Kosten für Reparaturen weg – und den Rest sparen. Da es keine Abzüge für Wohnrecht oder Nießbrauch gibt, lässt sich ein deutlich höherer Preis erzielen.“ Ein solcher Verkauf bedeutet jedoch, die liebgewonnenen eigenen vier Wände verlassen zu müssen. Das Hamburger Abendblatt berichtete ebenfalls zu dem Thema und stellte diverse Anbieter und Modelle vor. Kunden mussten auch hier Abschläge vom Verkehrswert von 30-40% in Kauf nehmen (Artikel ist nur mit Abonnement aufrufbar. Bei Interesse melden Sie sich bitte. Wir senden Ihnen eine Kopie).

Sollten Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie haben, rufen Sie uns gern unter 040 / 8797 5446 oder 0171 / 545 6338 an oder nutzen Sie unser Kontakt-Formular.

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