Es klingt so verlockend wie einfach: Wenn die Dächer vieler Mehrfamilienhäuser in Deutschland mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden, würde dies die Menge an regenerativ erzeugtem Strom drastisch erhöhen. Doch leider ist es kompliziert, wenn der Vermieter eines Mehrfamilienhauses oder eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Solarstrom erzeugen und den Bewohnern im Haus zur Verfügung stellen möchten. Immerhin hat die Bundesregierung zuletzt einige gesetzliche Änderungen vorgenommen, die die rechtlichen Hürden gesenkt haben.
Zunächst erfordert die Installation einer Photovoltaikanlage auf gemeinschaftlich genutzten Dachflächen die Zustimmung der Eigentümer. Beim Alleinvermieter ist das kein Problem. In der WEG reicht dank der Reform des Wohneigentumsgesetzes 2020 ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus. Eine Einstimmigkeit der Eigentümer ist nicht mehr erforderlich.
Bürokratische Hürden für Hausbesitzer abgebaut
Mit dem Solarpaket hat die Bundesregierung endlich bürokratische Hürden abgebaut: Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen wurden vereinfacht, und der Netzanschluss durch standardisierte Verfahren beschleunigt. Steuerliche Anreize sollen die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen attraktiver machen. Diese Anreize umfassen steuerliche Abschreibungen und die Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus PV-Anlagen. Zudem wurden die Rahmenbedingungen für die Integration von Batteriespeichern in PV-Systeme verbessert, was die Effizienz und Nutzung des erzeugten Solarstroms optimiert.
Die wichtigste Änderung dürfte sein, dass gemäß dem neuen Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung der oder die Eigentümer nicht mehr als Vollstromversorger agieren müssen – mit den damit verbundenen Anforderungen und Risiken. Nun können ein Allein-Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft das Gebäude mit Solarstrom versorgen, aber jeder Bewohner holt sich den benötigten Reststrom eigenständig vom eigenen Stromlieferanten seiner Wahl.
Allerdings gibt es zur gemeinsamen Stromerzeugung und -versorgung noch viele Fragen, die im Solarpaket nicht klar beantwortet werden. Sie beschäftigen sich damit, wie der Solarstrom gemessen, abgerechnet und auf die teilnehmenden Parteien verteilt wird – ebenso wie Investitions- und Wartungskosten der PV-Anlage. „Das sollten WEGs oder Vermieter in einem Gebäudenutzungsvertrag regeln“, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in einem Beitrag auf zeit.de.
Laut dem Bericht überlasse das Gesetz es den jeweiligen Parteien, welche Art von Zuteilungslogik sie für den produzierten Solarstrom vereinbaren. Sie könnten zum Beispiel jedem Miteigentümer oder Mieter einen bestimmten gleichbleibenden Anteil der Produktion der Anlage zuteilen. Oder sie teilen den Strom zu jedem Zeitpunkt denjenigen zu, die gerade Strom verbrauchen. Am Ende könnte der exakte Verbrauch entscheiden, der Investitionsanteil der jeweiligen Eigentümer oder die bewohnte Fläche. Notwendig sind dafür jedoch intelligente Messsysteme mit angeschlossenem Gateway, die den erzeugten und verbrauchten Strom im Viertelstundentakt messen. Mit deren Installation kommen die Anbieter kaum hinterher.
Manche Eigentümer nutzen Dienstleister zur Verwaltung
Die Hürden bleiben also auch nach den Gesetzesänderungen hoch. Daher übertragen manche Wohnungseigentümergemeinschaften die Verwaltung ihrer Anlage einem externen Dienstleister. „Dies kann über Pachtmodelle erfolgen, bei denen die Stromlieferung und Abrechnung an einen Service-Partner übergeben wird“, heißt es in einem Fachbeitrag von homeandsmart.de. Bei der Wahl des Betriebsmodells müssten laut dem Bericht jedoch verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter wirtschaftliche Überlegungen, die Bereitschaft zur Übernahme von Betriebsaufgaben und steuerliche Pflichten.
Ein weiterer Punkt ist die Förderung des Eigenverbrauchs. Die Grenze für die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Solarstrom wurde angehoben, wodurch der Eigenverbrauch wirtschaftlicher wird. Für kleinere PV-Anlagen wurde die EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom reduziert, was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert. Durch die Einführung intelligenter Zähler (Smart Meter) wird zudem die Abrechnung und Verwaltung von gemeinschaftlich genutztem Solarstrom erleichtert.
Insgesamt hat die Bundesregierung durch das Solarpaket die rechtlichen und bürokratischen Hürden für die Nutzung von Solarenergie erheblich gesenkt. Diese Maßnahmen machen es für Wohneigentümergemeinschaften einfacher und attraktiver, Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Kombination aus erleichterten Beschlussfassungen, verbesserten Förderbedingungen und reduzierten bürokratischen Anforderungen trägt dazu bei, dass mehr Gemeinschaften in Deutschland in der Lage sind, nachhaltige Energielösungen zu realisieren und so aktiv zur Energiewende beizutragen.
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