Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist die übliche Bewertungsmethode in Städten wie Hamburg für die Wertermittlung von privaten, selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Wohnungen sowie von Grundstücken. Das Vergleichwertverfahren wird auch einem dynamischen Marktgeschehen gerecht und bildet aktuelle Preisentwicklungen deutlich besser ab als das Ertragswertverfahren oder sogar das Sachwertverfahren. Daher erfreut sich das Verfahren gegenwärtig erheblicher Beliebtheit.

Für das Vergleichswertfahren wird zunächst der Grundstückswert anhand von Lage und Größe bestimmt. Die vorliegenden Vergleichswerte vom Verkauf ähnlicher Grundstücke sind mit dem Bodenrichtwert zu verifizieren. Zum Gebäude werden zunächst die ausschlaggebendenden Faktoren bestimmt. Dazu zählen typischerweise die Lage, die Größe, die Bauart, die Ausstattung oder der bauliche Zustand. Idealtypischerweise wurde ein identisches Gebäude kürzlich verkauft. Dann könnte der Wert unmittelbar übertragen werden (direktes Verfahren). Das kommt in der Realität aber nur äußerst selten vor.

Daher kommt typischerweise ein indirektes Verfahren zum Einsatz. Dazu werden aus einer Datenbank (zum Beispiel vom Gutachterausschuss) diverse relativ vergleichbare Immobilien herangezogen und die entsprechenden Durchschnittswerte durch Zu- und Abschläge gemäß der zu bewertenden Immobilie angepasst.

Das Vergleichwerverfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung beschrieben.

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