Das ändert sich 2025 für Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Hamburg

Diese Änderungen kommen 2025 auf Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Hamburg zu

Folgende Änderungen kommen auf die Eigentümer von privaten Wohnimmobilien wie Häusern und Eigentumswohnungen ab dem 1. Januar 2025 zu.

Neue Grundsteuer wird fällig

Seit Jahren schlägt das Thema hohe Wellen. Ab dem 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer fällig. Hamburg hat sich für eine eigene Regelung abweichend vom sogenannten Bundesmodell entschieden. Die Bescheide mit den finalen Beiträge sollen erst Anfang 2025 versendet werden. Daher entfällt die Fälligkeit der Grundsteuer in der Hansestadt im ersten Quartal 2025 – natürlich muss der Betrag später entrichtet werden. Details zur neuen Grundsteuer in Hamburg finden sich in diesem beliebten Blogbeitrag.

Pflicht zum Einbau von Smart Metern

Ab 2025 wird der Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Metern) für viele Haushalte verpflichtend. Die gesetzlichen Änderungen basieren auf dem novellierten Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das den schrittweisen Übergang zu digitalen Stromzählern fördert. Die Einführung betrifft zunächst Gebäude mit einem hohen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr sowie Immobilien mit dezentralen Energieerzeugungsanlagen, wie Solaranlagen.

Ziel der Regelung ist es, den Stromverbrauch transparenter zu machen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu verbessern. Auch können mit den Smart Metern dynamische Stromtarife genutzt werden, die Stromversorger ab 2025 anbieten müssen. Verbraucher sollen durch die Smart Meter ihren Energieverbrauch in Echtzeit nachvollziehen und optimieren können. Eigentümer von Mietwohnungen können mit zusätzlichen Anforderungen rechnen, da Vermieter für die Modernisierung der Zählereinrichtungen verantwortlich sind.

Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen – EH40-Standard für Neubau

Der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen wird ab 2025 verboten. Stattdessen dürfen nur noch neue Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Neubauten müssen ab 2025 den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Dies galt bislang nur für Neubauten, die ein KfW-Förderprogramm in Anspruch nehmen wollten. Zudem dürfen ältere, ineffiziente Heizkessel, die vor 1990 eingebaut wurden, nicht länger betrieben werden.

Erhöhung des CO₂-Preises und steigender Anteil von Vermieter-Belastung

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der CO₂-Preis für Heiz- und Kraftstoffe weiter an. Der Preis pro Tonne CO₂ wird von aktuell 30 Euro auf voraussichtlich 35 Euro angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der langfristigen Klimaschutzstrategie Deutschlands und soll Anreize schaffen, den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren. Für Eigentümer bedeutet dies höhere Kosten für Heizöl, Erdgas und andere fossile Brennstoffe. Gleichzeitig wird die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern schrittweise angepasst. Vermieter, deren Gebäude hohe Emissionen aufweisen, tragen ab 2025 einen höheren Anteil der CO₂-Kosten, während energetisch effiziente Gebäude für Eigentümer günstiger bleiben.

Verschärfte Vorgaben für Holzheizungen und Kamine

Ab dem 1. Januar 2025 treten strengere Emissionsvorschriften für Holzheizungen, Kamine und andere Festbrennstoffanlagen in Kraft. Hintergrund ist die Reduzierung von Feinstaub- und Schadstoffemissionen, die durch das Verbrennen von Holz entstehen. Betroffen sind vor allem ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen entweder stillgelegt, modernisiert oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden, um die neuen Grenzwerte zu erfüllen.

Holzöfen, die den zulässigen Schadstoffaustausch nicht einhalten, dürfen künftig nicht mehr betrieben werden. Neu installierte Holzheizungen müssen höhere Effizienzwerte erreichen und strenge Umweltauflagen einhalten. Zusätzlich wird Holz als Brennstoff stärker kontrolliert: Nur zertifiziertes und emissionsarmes Holz darf genutzt werden.

Foto: Canetti/istockphoto.com


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