Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 werden sich für Immobilienbesitzer und Käufer eine Reihe, teils wichtiger Regelungen ändern.
Mehrwertsteuer wieder 19 bzw. 7%
Immobilienkäufer hatten 2020 Geld gespart. Denn bis zum Jahresende galt zeitweise der abgesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 5%. Makler-Courtage und Notargebühren fielen entsprechend geringer aus (siehe unseren Beitrag zur Weitergabe des Mehrwertsteuersenkung). Damit ist leider zum Jahresende Schluss. Bei Kaufverträgen gilt ab dem 1.1. wieder die volle Summe auf Courtage und Notargebühren von 19%.
Bei Bauverträgen zählt übrigens für die Mehrwertsteuerhöhe das Datum der Abnahme. Zu wenig bezahlte Mehrwertsteuer im Rahmen von Abschlägen aus 2020 wird dann nachgefordert (siehe unseren Beitrag zu den steuerlichen Kosten von Hausbauverträgen)
Steuerliche Änderungen für Immobilienbesitzer 2021
Wer Einkommen aus Vermietung erzielt, spart bei dessen Versteuerung ab 2021 beim Solidaritätszuschlag und durch den höheren Grundfreibetrag. Das gilt natürlich auch für Hausverkäufer, die von der sogenannten „Spekulationssteuer“ betroffen sind. Die Neuregelung zum „Soli“ gilt nur für die unteren 90 Prozent der Bevölkerung in voller Höhe, weitere 6,5 Prozent müssen ihn noch teilweise zahlen. Bei sehr hohen Einkommen hingegen ist der Soli weiter komplett fällig.
Nutzer des eigenen Zuhauses als Home-Office können bis zu 600 Euro Werbungskosten pro Jahr geltend machen. Pro Tag im heimischen Büro können fünf Euro angesetzt werden. Davon profitiert jedoch nur, wer über den steuerlichen Pauschalbetrag der Werbungskosten von 1.000 Euro pro Jahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.
Zusätzliche Energiekosten für Immobilieneigentümer
Die Preise für Heizenergie werden durch die neue CO2-Bepreisung steigen. Beim Heizöl beträgt die Steigerung für die Endverbraucher Schätzungen zufolge 7,9 Cent je Liter, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. In dem kommenden Jahren wird die Bepreisung von CO2 übrigens weiter wachsen. In Hamburg war der Preis für Heizöl Anfang 2021 bereits sprunghaft um rund 50% gegenüber November 2020 gestiegen.
Sonstige Neuregelungen
- Die strengeren Feinstaubregeln für Kamine und Öfen gelten nun auch für Anlagen, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden. Die Übergangsfrist für diese Kamine und Öfen ist mit Jahresende ausgelaufen. Können die Anlagen nicht nachgerüstet werden, müssen sie außer Betrieb genommen werden
- Mit Jahresstart beginnt die Neugestaltung der bisherigen Förderprogramme der Kfw und des BAFA. Sukzessive werden sämtliche Programme in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gebündelt und dabei teils neu gestaltet. Zum 1. Januar löst die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA die Programme „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), das „Anreizprogramms Energieeffizienz“ (APEE) sowie die „Heizungsoptimierung“ (HZO) ab (für Details siehe hier)
Ab Jahresanfang tritt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft, das den weiteren Ausbau von regenerativen Energiequellen regelt.
Zur Neuregelung der Maklercourtage und zur Änderung des Wohneigentumsgesetzes und Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hatten wir bereits ausführlich im Laufe des Jahres 2020 informiert.
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